FPV Frequenzen

In Deutschland ist die Nutzung der Frequenzen für die FPV-Übertragung durch die Bundesnetzagentur reglementiert. In der Allgemeinzuteileung ist die Nutzung „Nutzung durch Funkanwendungen mit geringer Reichweite für nicht näher spezifizierte Anwendungen; Non-specific Short Range Devices (SRD) “ definiert. Hier wird die Nutzung der Frequenzen 5725MHz – 5875 MHz bei Einhaltung von 25mW generell erlaubt.

Der erfahrene FPV-Anwender wird jetzt feststellen, dass in diesem Frequenzbereich nur die Raceband Kanäle 3 – 6 abgedeckt sind. Für Events auf denen mit mehr als vier Piloten gleichzeitig geflogen werden soll gibt es glücklicherweise die Möglichkeit die restlichen Frequenzen zu „mieten“.

Quelle: Blog von Philipp Seidel – Link

Wenn weitere Frequnzen „gemietet“ werden entstehen zum Einen Kosten und zum Anderen ist die Nutzungsdauer festgelegt. Mit Beginn der erstmaligen Nutzung kann die Frequenz an bis zu 30 Tagen innerhalb der folgenden 90 Tage genutzt werden. Daher möchten wir Interessenten hier eine Plattform bieten um sich die Kosten zu teilen und die Anträge zu koordinieren. So sollen möglichst viele Events von den Anträgen profitieren und die Koste für jedes Event auf ein Minimum reduziert werden.

Für weitergehende Informationen und das passende Kontaktformular bitte den nachfolgenden Link nutzen:

Antrag auf Nutzung der FPV Frequenzen für ein Event